Einkommensteuergesetz Kommentar
5. Aufl. 2020
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§ 25 Veranlagungszeitraum, Steuererklärungspflicht
§ 56 EStDV; § 60 EStDV; R 25 EStR; H 25 EStH; BStBl 2012 I 522; BStBl 2015 I 41.
Kanzler, Die wichtigsten Änderungen durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011, NWB 2011, 525; Lewandowski/Ackermann, Elektronische Kommunikation mit dem Finanzamt, DStR 2014, 1646; Heuermann, Rechtsprechung im besonderen Blickpunkt der Außenprüfung: II. Einkommensteuererklärung und Unterschrift per FAX, StBp 2015, 86; Beyer, Abgabe elektronischer Steuererklärungen – Wen trifft die strafrechtliche Verantwortung?, NWB 2016, 1304; Happe, Erleichterungen bei der Abgabe der Einnahmen-Überschussrechnung 2017, BBK 2018, 662.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 25 EStG enthält Vorschriften der nachgelagerten Veranlagung und knüpft an den Grundsatz der Einkommensteuer als Jahressteuer sowie der Abschnittsbesteuerung gem. § 2 Abs. 7 EStG an. Die Norm stellt Verfahrensrecht dar und verbindet das materielle Steuerrecht mit dem Verfahrensrecht der AO. Absatz 1 definiert dabei, dass die Einkommensteuer nach Ablauf des Kalenderjahres veranlagt wird. Absatz 3 schreibt vor, dass der Steuerpflichtig...