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Wegzug des Mitunternehmers einer GmbH & Co. KG aus Deutschland in die Schweiz
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 883Der Wegzug eines Gesellschafters einer GmbH & Co. KG in die Schweiz kann zu bösen Überraschungen führen, wenn er steuerlich und sozialversicherungsrechtlich nicht sorgfältig begleitet wird – und zwar sowohl auf der deutschen als auch auf der Schweizer Seite.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Risiko der Entstrickung und der Doppelbesteuerung
[i]Vermeidung der Entstrickung durch Erhalt des Besteuerungsrechts in DeutschlandIn Deutschland wird die Entstrickungsbesteuerung ausgelöst, wenn nicht die Zuordnung der Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen einer deutschen Betriebsstätte gelingt, mithin die Beschränkung und der Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts vermieden wird. Die für eine Zuordnung erforderliche abkommensrechtliche Betriebsstätte verlangt eine unternehmerische Tätigkeit, die nach hier vertretener Auffassung bereits in Form einer aktiven Holdingpersonengesellschaft in Deutschland gegeben ist. Risiko- und entscheidungsbezogene Eingriffe der Holdingpersonengesellschaft in die Geschäftstätigkeiten der Tochterkapitalgesellschaften können ausreichend sein.
Als Zuordnungsmaßstab für die Wirtschaftsgüter der Holdingpersonengesellschaft dient das Veranlassungsprinzip, das durch die Normen der BsGaV konkreti...