Sind freiberufliche Einkünfte aus einer tageweisen Beschäftigung als Konferenzdolmetscher beim Europarat steuerfrei zu belassen, da sich die Rechtslage gegenüber dem durch die Verfügung Nr. 1201 des Generalsekretärs des Europarates vom geändert hat? Hat der Generalsekretär die ihm nach Art. 17 des Allgemeinen Abkommens über Vorrechte und Befreiungen des Europarates zustehenden Kompetenzen überschritten, indem er mit der Verfügung Nr. 1201 die Vorrechte auf weitere Personen erstreckt hat, die nicht "officials" bzw. "agents" sind?
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