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BFH  - VII R 28/19 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: StromStG § 9b, StromStG § 10, AEUV Art 107 Abs 1, AEUV Art 108 Abs 3 S 3

Rechtsfrage

Handelt es sich bei den Steuerbegünstigungen nach §§ 9b, 10 StromStG für das Kalenderjahr 2016 um Beihilfen im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV?

Sind die in Art. 2 Nr. 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (AGVO) definierten "harten Kriterien" für "Unternehmen in Schwierigkeiten" mit Art. 107 AEUV vereinbar?

Der Kläger beantragt die Vorlage an den EuGH.

Beihilfe; Steuerentlastung; Strom; Stromsteuer

Fundstelle(n):
GAAAH-35401

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