Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
BMF | Begrenzung des § 6 AStG im Verhältnis zur Schweiz
Das das „Wächtler“ NWB BAAAH-11395 umgesetzt. Abweichend von § 6 Abs. 4 Satz 1 AStG ist eine Stundung auf Antrag des Steuerpflichtigen damit nun in fünf gleichen Jahresraten vorzunehmen, die nach § 234 AO zu verzinsen sind, ohne dass es auf eine erhebliche Härte bei alsbaldiger Einziehung ankommt und auch ohne Sicherheitsleistung – es sei denn, der Steueranspruch erscheint (z. B. mangels Beitreibungshilfe im anderen Staat) gefährdet.