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BMF 13.11.2019 IV B 5 - S 1325/18/10001 :001, IWB 22/2019 S. 874

BMF | Begrenzung des § 6 AStG im Verhältnis zur Schweiz

Das das „Wächtler“ NWB BAAAH-11395 umgesetzt. Abweichend von § 6 Abs. 4 Satz 1 AStG ist eine Stundung auf Antrag des Steuerpflichtigen damit nun in fünf gleichen Jahresraten vorzunehmen, die nach § 234 AO zu verzinsen sind, ohne dass es auf eine erhebliche Härte bei alsbaldiger Einziehung ankommt und auch ohne Sicherheitsleistung – es sei denn, der Steueranspruch erscheint (z. B. mangels Beitreibungshilfe im anderen Staat) gefährdet.