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Das neue Verbraucherschutzrecht im BGB
I. Einleitung
Mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (vgl. dazu die Übersicht von Loewenheim, ) hat der Gesetzgeber u. a. auch das Ziel verfolgt, die auf europäischen Richtlinien beruhenden Verbraucherschutzgesetze in das BGB zu integrieren und damit eine größere Übersichtlichkeit des Zivilrechts zu erreichen. Zu diesen Verbraucherschutzgesetzen zählen das Haustürwiderrufsgesetz, das Fernabsatzgesetz, das Teilzeit-Wohnrechtegesetz und das Verbraucherkreditgesetz. Weiterhin sind auch die Vorschriften aus dem früheren Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) in das BGB übernommen worden; da diese Vorschriften jedoch nicht ausschließlich dem Schutz des Verbrauchers dienen, sondern auch auf Unternehmer Anwendung finden, sollen sie hier bei der Darstellung des neuen Verbraucherschutzrechts ausgespart und einer späteren Darstellung vorbehalten bleiben.
Für die Integration der Verbraucherschutzgesetze in das BGB bestand ein dringender Bedarf, da diese Gesetze bis zum nur unkoordiniert und ohne inhaltliche Abstimmung als Nebengesetze existierten. Ab dem sind nunmehr unter dem Untertitel ”Besondere Vertriebsformen” die Haustürgeschäfte ...