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BFH 02.07.2019 IX R 13/18, BBK 23/2019 S. 1104

Bilanzierung | Indizwirkung eines GmbH-Jahresabschlusses für Höhe der Gesellschafterforderungen

Besteht im Rahmen des § 17 EStG Streit über die Höhe der Darlehensforderungen, mit denen ein GmbH-Gesellschafter gegenüber seiner GmbH ausgefallen ist, kann die Höhe der Darlehensforderungen aus dem festgestellten Jahresabschluss indiziell abgeleitet werden.

Mit [i]Jahresabschluss hält Rechtsverhältnisse fest einem festgestellten Jahresabschluss bekräftigen die Gesellschafter nämlich nicht nur die Vermögensverhältnisse der GmbH, sondern auch die im Jahresabschluss ausgewiesenen Rechtsverhältnisse zwischen der GmbH und ihren Gesellschaftern, aber auch unter den Gesellschaftern. Dies gilt auch bei einer Einmann-GmbH.

Die Feststellung erfolgt dadurch, dass die Gesellschafter den Jahresabschluss durch Beschluss für verbindlich erklären, sofern keine besonderen gesetzlichen Regeln gem. §§  172, 173 AktG zu beachten sind wie z. B. die Feststellung durch die ...