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BFH 06.08.2019 VIII R 18/16, BBK 23/2019 S. 1107

Steuerrecht | Forderungsverzicht eines GmbH-Gesellschafters

Der Verzicht eines GmbH-Gesellschafters auf eine zum Privatvermögen gehörende Forderung gegenüber der GmbH führt grundsätzlich zu einem Verlust aus Kapitalvermögen, soweit die Forderung nicht werthaltig ist.

Allerdings setzt der Verlust voraus, dass der Gesellschafter Anschaffungskosten für die Forderung hatte. Hat er die Forderung käuflich erworben und einen Kaufpreis unterhalb des Nennbetrags der Forderung bezahlt, kann unterstellt werden, dass er den Kaufpreis nur für den werthaltigen Teil der Forderung bezahlt hat.

Verzichtet [i]Keine Anschaffungskosten für wertlosen Teil der Forderung er auf einen Teilbetrag, der niedriger ist als der nicht werthaltige Teil der Forderung, entsteht kein steuerlicher Verlust, wenn der Verzicht kurz nach dem Erwerb der Forderung erklärt wird. Für den nicht werthaltigen Teil hat der Gesellschafter nämlich nichts bez...