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FG Düsseldorf 01.02.2019 3 K 2466/18 F, BBK 1/2020 S. 5

EÜR | Korrektur überhöhter AfA

Eine AfA auf ein abnutzbares Wirtschaftsgut scheidet nach dem Anschaffungsjahr aus, wenn der Steuerpflichtige die gesamten Anschaffungskosten bereits im Jahr der Anschaffung als sofort abziehbare Werbungskosten abgezogen hat und der Bescheid nicht mehr änderbar ist.

Eine [i]Anschaffungskosten wurden sofort in voller Höhe geltend gemacht Vermietungs-GbR, die ihre Einkünfte durch Überschussrechnung nach § 11 EStG ermittelte, erwarb 2008 Wirtschaftsgüter zum Preis von ca. 42.000 € netto. Die Bezahlung erfolgte 2009. Die GbR machte den gesamten Betrag im Jahr 2009 als Werbungskosten geltend. Der Einkünftefeststellungsbescheid für 2009 wurde bestandskräftig. In den Folgejahren machte sie angesichts der Nutzungsdauer von 10 Jahren S. 6jeweils 4.200 € AfA geltend, auch im Streitjahr 2012. Das Finanzamt erkannte aber nun die AfA nicht an.

Das [i]Keine AfA mangels Restbuchwerts FG wies die Klag...