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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 5 K 1627/15

Gesetze: RennwLottG § 17 Abs. 2; RennwLottG § 11 Abs. 1; RennwLottG § 10; GG Art. 20 Abs. 3

Verfassungsmäßigkeit der Erhebung der Sportwettensteuer auf Pferderennwetten eines ausländischen Veranstalters

Leitsatz

  1. Pferderennwetten unterfallen der Sportwettensteuer nach § 17 Abs. 2 RennwLottG bei Vorliegen der Voraussetzungen im Übrigen.

  2. Verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot bestehen bei der Abgrenzung der Steuerpflicht von Sportwetten gegenüber derjenigen von Rennwetten nicht. Die Unbestimmtheit des gesetzlich nicht definierten Begriffs der Sport ist gerechtfertigt. Die Auslegung hat jeweils nach dem Regelungszweck des betreffenden Gesetzes zu erfolgen.

  3. Der Anwendungsbereich der Grundrechtscharta der Europäischen Union ist bei der Anwendung des RennwLottG nicht eröffnet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BAAAH-35151

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