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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht  Urteil v. - 3 K 55/18

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; GrEStG § 2 Abs. 2 Nr. 2 ; BewG § 68 Abs. 1 Nr. 1 ; BewG § 70 Abs. 3 ; BGB § 94 ; BGB § 95

Qualifizierung eines Mobilheims als Gebäude im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes

Leitsatz

Ein auf einer Mietparzelle auf einem Campingplatz stehendes Mobilheim kann bei einer festen Verankerung auf dem Grundstück und einer beabsichtigten Dauernutzung zu Ferienzwecken steuerlich als Gebäude zu qualifizieren sein. Dies gilt auch dann, wenn das Mobilheim nach wie vor auf einem Fahrgestell ohne Straßenzulassung steht, die Nutzungsfunktion des Fahrgestells wegen der Verankerung des Mobilheims auf dem Grundstück jedoch faktisch aufgehoben ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 2/2020 S. 76
UVR 2020 S. 44 Nr. 2
RAAAH-35150

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