Qualifizierung eines Mobilheims
als Gebäude im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes
Leitsatz
Ein auf einer Mietparzelle auf einem Campingplatz stehendes
Mobilheim kann bei einer festen Verankerung auf dem Grundstück und
einer beabsichtigten Dauernutzung zu Ferienzwecken steuerlich als
Gebäude zu qualifizieren sein. Dies gilt auch dann, wenn das Mobilheim
nach wie vor auf einem Fahrgestell ohne Straßenzulassung steht,
die Nutzungsfunktion des Fahrgestells wegen der Verankerung des
Mobilheims auf dem Grundstück jedoch faktisch aufgehoben ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 2/2020 S. 76 UVR 2020 S. 44 Nr. 2 RAAAH-35150
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