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NWB Nr. 51 vom Seite 4349 Fach 19 Seite 2799

Rechtsfragen beim Autokauf

von Richter am Amtsgericht Dr. Wolfram Viefhues, Gelsenkirchen

I. Der Vertragsschluss

Der Kaufvertrag über ein Auto kann - wie jeder formfrei gültige Vertrag - auch mündlich geschlossen werden. Beim Neuwagenkauf und beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler sorgen regelmäßig die Händler für einen schriftlichen Vertrag auf der Basis eines Formularvertrags mit ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Aber auch beim Kauf von einer Privatperson an eine andere Privatperson wird heute oft ein Formularvertrag eingesetzt.

Für jeden Kaufvertrag gilt die gesetzliche Regelung des § 433 BGB. Danach schuldet der Käufer die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises, während der Verkäufer dem Käufer die verkaufte Sache übergeben und übereignen muss. Die entscheidenden Punkte des Kaufvertrags sind demnach

  • die Einigung über die verkaufte Sache und deren Eigenschaften;

  • die Einigung über den Kaufpreis und ggf. die Zahlungsmodalitäten.

Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgt beim Autokauf vielfach traditionell noch in bar, soweit keine Finanzierung erfolgt. Nebenpflicht des Käufers ist die Abnahme des Fahrzeugs. Kann er das Fahrzeug nicht abnehmen, ist in aller Regel Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags in Höhe von 15 % des Kaufp...