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NWB Nr. 31 vom Seite 2613 Fach 19 Seite 2727

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

von Richter am OLG Detlef Burhoff, Ascheberg

I. Gesetzgebungsverfahren

Schon seit längerem gibt es Initiativen, das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Lebenspartner zu regeln (vgl. u. a. BT-Drucks. 12/7069 und BR-Drucks. 544/98; zu weiteren [Gesetzes-]Entwürfen s. Schwab, FamRZ 2001 S. 385 Fn. 2). Nach der Bundestagswahl 1998 wurde zwischen den Koalitionspartnern die Einführung des Rechtsinstituts der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit Rechten und Pflichten der Partner verabredet. Auf dieser Absprache basiert der Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften (Lebenspartnerschaftsgesetz LPartG) vom (BT-Drucks. 14/3751; im Folgenden kurz: Entwurf). Nach den Beratungen in den entsprechenden Ausschüssen des Bundestages hat sich der federführende Rechtsausschuss für die Annahme des Regierungsentwurfs ausgesprochen. Er zerlegte das Gesetzesvorhaben in einen nicht zustimmungspflichtigen - das Lebenspartnerschaftsgesetz (BR-Drucksache 738/00) - und einen zustimmungspflichtigen Teil - das sog. Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz (LPartErgG; BR-Drucksache 739/00), die vom Bundestag beide angenommen wurden. Das LPartErgG fand im Bundesrat keine Zustimmung. Das Vermittlungs...