Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 48 vom Seite 3502

„Widerruf“ der Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer?

GmbH kann grds. Auszahlung geltend gemachter Ansprüche nicht verweigern: BGH II ZR 252/16

Prof. Dr. Stephan Arens

Nahezu standardmäßig wird einem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt. Im rechtlichen Fokus stehen dabei oftmals steuerliche Erwägungen und vor allem die Frage einer steuerlichen Anerkennung der zu bildenden Rückstellungen oder Fragen des Verzichts auf eine Zusage. [i]Arens, NWB 30/2018 S. 2185In den Hintergrund tritt dabei aber nicht selten der Umstand, dass die Pensionszusage in erster Linie ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen der GmbH und „ihrem“ Geschäftsführer ist, der zu einer Verbindlichkeit der Gesellschaft führt, für die die herkömmlichen Regelungen des Zivilrechts gelten. Der , NWB JAAAH-28042) hatte sich kürzlich mit der Frage zu beschäftigen, wann eine GmbH den Auszahlungsanspruch gegenüber ihrem (ehemaligen) Geschäftsführer nach „Treu und Glauben“ verweigern kann.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Motive für eine Pensionszusage

[i]Zusage als einzige AltersversorgungFür die meisten geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH ist die von der eigenen Gesellschaft erteilte Pensionszusage die einzige Altersversorgung, weil bei beherrschender Beteiligung keine Sozialversicherungspflicht besteht und deshalb i. d. R. auch kei...