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Grundfragen der Urkundenfälschung
I. Einführung
Urkunden in jedweder Form spielen im modernen Rechtsverkehr trotz wachsender Bedeutung des ”körperlosen” elektronischen Datenverkehrs nach wie vor eine bedeutende Rolle. Schon aus Gründen der Klarstellung und Beweissicherung werden die meisten Rechtsgeschäfte größeren Umfangs schriftlich fixiert, auch wenn die Schriftform gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Um so wichtiger ist, dass sich die Partner eines rechtserheblichen Vorgangs auf die Echtheit des jeweiligen Dokuments verlassen können. Dieses Vertrauen bringt der Rechtsverkehr häufig auch Substituten von Originalen - z. B. Fotokopien - entgegen. Auch sie müssen daher in bestimmtem Umfang in den strafrechtlichen Schutz der Urkunden (§ 267) einbezogen werden.
Behandelt werden nachstehend die Grundprobleme der ”klassischen” Urkundenfälschung unter Ausschluss der technischen Varianten der Fälschung technischer Aufzeichnungen und beweiserheblicher Daten (vgl. §§ 268, 269) sowie der strafrechtlich relevanten Einwirkungen auf EDV-typische Vorgänge i. S. des ”computer-crime”. Nicht näher untersucht werden auch die außerstrafrechtlichen Rechtsfolgen einer Urkundenfälschung auf den Gebi...