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BFH 09.07.2019 X R 7/17, StuB 22/2019 S. 872

Beginn der Herstellung nach § 6b Abs. 3 EStG; Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Gewinnzuschlags bis 2009

(1) Der Herstellungsbeginn i. S. des § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG ist anzunehmen, wenn das Investitionsvorhaben „ins Werk gesetzt“ wird. Dieser Zeitpunkt kann vor den eigentlichen Bauarbeiten liegen. (2) Reine Vorbereitungsarbeiten in der Entwurfsphase reichen nicht aus, um von dem Beginn der Herstellung nach § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG ausgehen zu können. (3) Die Höhe des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 EStG ist jedenfalls bis zum Jahr 2009 nicht verfassungswidrig (Bezug: § 6b Abs. 3, Abs. 7 EStG; § 118 Abs. 2 FGO).

Praxishinweise

(1) Nach § 6b Abs. 1 Satz 1 EStG kann der Stpfl., der ein dort genanntes Wirtschaftsgut seines Anlagevermögens veräußert, unter weiteren Voraussetzungen im Wirtschaftsjahr der Veräußerung von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der in § 6b Abs. 1 Satz 2 EStG bezeichneten Wirtschaftsgüter einen Betrag bis zur Höhe des bei der Veräußerung entstandenen Gewinns abz...