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Bundesrat stimmt Drittem Bürokratieentlastungsgesetz zu
[i] Bundesrat, Pressemitteilung v. 8.11.2019 Zwei Wochen nach dem Bundestag stimmte am auch der Bundesrat dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz zu, das zum in Kraft treten soll. Es regelt u. a.:
[i]Aus für den „gelben Schein“ Eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung löst den bisherigen Krankenschein aus Papier ab. Künftig informieren die Krankenkassen den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit der gesetzlich versicherten Arbeitnehmer.
[i]Check-in im HotelAuch der Meldeschein bei Übernachtungen im Hotel wird durch ein elektronisches Meldeverfahren ersetzt.
[i]Kürzere Aufbewahrung elektronischer SteuerunterlagenFür Unternehmen entfällt die Pflicht, bei einem Wechsel der Steuersoftware zehn Jahre lang die alten Datenverarbeitungsprogramme in Betrieb zu halten. Sie können nun fünf Jahre nach dem Wechsel abgeschafft werden, wenn ein Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen vorhanden ist.
[i]Hörster, NWB 40/2019 S. 2916Daneben sieht das Gesetz zahlreiche weitere Steuervereinfachungen vor, u. a. für Firmengründer, die ihre Umsatzsteuervoranmeldungen nur noch vierteljährlich statt bisher monatlich abgeben müssen, oder für Lohnsteuerhilfevereine, die Ehrenamtliche u...