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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 398/17

Streitig ist im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) (nur noch) die Versicherungspflicht des Beigeladenen zu 1) in seiner Tätigkeit als Mitglied des Vorstandes der Klägerin in der Zeit vom 13.11.2010 bis zum 31.8.2012 in der gesetzlichen Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung sowie in der Zeit vom 1.8.2014 bis zum 31.12.2016 in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung.

Fundstelle(n):
PAAAH-34786

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