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BFH | Beteiligung an Steuerbetrug ohne nachgewiesene Haupttat
Die Finanzbehörden und später das Finanzgericht trugen im Fall eines Antragstellers, der von verschiedenen Firmen Altgold bezogen und weiterverkauft hatte, Informationen zusammen, die einige der Lieferanten nicht in einem guten Licht erscheinen ließen. Zudem griffen sie Versäumnisse des Antragstellers auf und behaupteten auf dieser Basis eine Beteiligung des Antragstellers an einem Mehrwertsteuerbetrug. Die Klage u. a. auf Vorsteuerabzug aus den Lieferantenrechnungen wurde vom Finanzgericht abgewiesen.
Dem [i]Keine Beteiligung an einem Mehrwertsteuerbetrug ohne nachgewiesenen BetrugUrteil des Finanzgerichts ließ sich aber nicht entnehmen, welchen „Mehrwertsteuerbetrug“ die Lieferanten begangen haben sollten, in die die Erwerbe des Klägers einbezogen gewesen seien. Das Finanzgericht habe dies ohne Feststellungen im Urteil unterstellt. Es spreche ganz allgemein v...