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BFH | Vorsteuerabzug aus Umzugskosten
Ein Konzern zog im Zuge einer internen Funktionsverlagerung bestimmte Zuständigkeiten und Funktionen vom Hauptsitz und anderen Standorten ab und übertrug sie der inländischen Klägerin. Das erforderte den Zuzug einiger Mitarbeiter aus dem Ausland. Die Klägerin war diesen Mitarbeitern bei der Wohnungssuche behilflich und zahlte zu diesem Zweck Maklerprovisionen aus ihr erteilten Rechnungen.
Der BFH [i]Umzugskosten stehen nicht immer steuerbare Ausgangsumsätze gegenüberwar der Auffassung, dass kein tauschähnlicher Umsatz (Sachzuwendung gegen Arbeitsleistung) vorlag. Die Kostenübernahme sollte Konzernangestellte veranlassen, Aufgaben bei der Klägerin zu übernehmen. Damit sollten durch eine einmalige Vorteilsgewährung die Voraussetzungen für Arbeitsleistungen geschaffen werden, ohne dass diese Vorteilsgewährung als Gegenleistung für die spätere ...