Über einen Streit betreffend die Auszahlung des festgesetzten Kindergeldanspruchs ist durch Abrechnungsbescheid i.S.d. § 218
AO zu entscheiden. Dies gilt auch in Bezug auf die bis zum gültige Regelung des § 66 Abs. 3 EStG, wonach Kindergeld
rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Antragstellung gezahlt wird, weil diese Vorschrift nicht das Auszahlungs-
bzw. Erhebungsverfahren, sondern das Festsetzungsverfahren betrifft.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NWB-Eilnachricht Nr. 5/2020 S. 291 RAAAH-34703
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.