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IWB Nr. 21 vom Seite 833

Tax Certainty – „Anwendungssicherheit“ im Steuerrecht

Georg Geberth

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 838Jedes Jahr findet in Paris der „Tax Certainty Day“ der OECD statt. Ein Befund lautete jüngst: „Über die letzten Jahre ist das materielle Steuerrecht nicht einfacher geworden.“ Mit diesem Euphemismus wird ausgedrückt, dass die Komplexität im Steuerrecht drastisch zugenommen hat. Die Staatengemeinschaft, aber auch nationale Gesetzgeber, haben über die letzten Jahrzehnte einen kaum zu durchdringenden Steuerdschungel geschaffen – ohne Aussicht auf Besserung.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Begriffsklärung

[i]Klassische Rechtssicherheit beschreibt etwas anderesZunächst ist eine Begriffsklärung vorzunehmen. Was ist mit „Tax Certainty“ überhaupt gemeint? Denn diese ist von der „Rechtssicherheit“ oder „legal certainty“ zu unterscheiden. Letztere beiden Begriffe beziehen sich gemeinhin auf „leicht zu verstehende und einfach anzuwendende steuerliche Vorschriften“. Es handelt sich mithin um eine legislative Aufgabe und lässt sich als Zieldefinition wie folgt beschreiben: (1.) Einfache und klare steuerliche Vorschriften, die (2.) auf die Vorschriften anderer Staaten abgestimmt sind und die (3.) nicht häufig geändert werden, um möglichst langfristige Kontinuität zu gewährleisten.

[i]Einfachere Regeln sind nicht absehbar, also muss die Anwendung verbessert werdenEs ist, gerade...