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Steuerrecht | Hinzurechnung von Zinsen bei weitergeleitetem Kredit
Die Zinsen für einen Kredit, der an eine Tochtergesellschaft weitergeleitet wird, sind grundsätzlich dem Gewerbeertrag nach § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG hinzuzurechnen. Etwas anderes gilt nur bei einem sog. durchlaufenden Kredit.
Ein solcher durchlaufender Kredit muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Muttergesellschaft nimmt den Kredit nicht in eigenem Interesse auf, sondern in fremdem Interesse, d. h. der Kredit wird zu einem Zweck verwendet, der außerhalb des Betriebs der Muttergesellschaft liegt. Für die Kreditaufnahme in fremdem Interesse spricht insbesondere, wenn die Muttergesellschaft der Bank gegenüber offenlegt, dass die Darlehensaufnahme für Rechnung eines Dritten (Tochtergesellschaft) erfolgt. Gegen die Aufnahme im fremden Interesse spricht jedoch, dass die Muttergesellschaft den Kredit bilanziert und ...