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Rechtsanwendungen im Notariat
Das Prüfungstraining Rechtsanwendungen im Notariat ermöglicht die systematische Wiederholung des Wissens als Grundlage zu dem, was Sie in der Prüfung erwartet. Auf den folgenden Seiten können Sie hierzu ausgewählte Lernstrukturen wiederholen und dieses Prüfungsgebiet zielgerichtet mit Prüfungsaufgaben bearbeiten und effizient trainieren.
Aufgaben und Lösungen
Welche der folgenden Aussagen gehört zu welcher Pflicht des Notars? Ordnen Sie die jeweilige Pflicht zu (Ziffer eintragen).
Pflicht zur Amtsbereitschaft
Pflicht zur Amtsausübung
Pflicht zur Unparteilichkeit
Pflicht zur Verschwiegenheit
Prüfungs- und Belehrungspflichten
Vollzugspflicht
keine Pflicht des Notars
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Nr.
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Aussage
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Pflicht des Notars a) bis g)
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1. | Der Notar darf seine Urkundstätigkeit nicht ohne ausreichenden Grund verweigern. Er muss sie versagen, wenn sie mit seinen Amtspflichten nicht zu vereinbaren wäre, insbesondere, wenn seine Mitwirkung bei Handlungen verlangt wird, mit denen erkennbar unerlaubte oder unredliche Zwecke verfolgt werden. Selbstverständlich darf der Notar nicht beurkunden, wenn er aus persönlichen Gründen von der Amtsausübung ausgeschlossen ist (Ausschließungsgründe nach §§ 6, 7 BeurkG; Mitwirku... |
Lösung