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Notarielle Urkunden: Errichtung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Teil 1
Immer häufiger gründen ausländische Staatsbürger in Deutschland haftungsbeschränkte Firmen, obwohl sie der deutschen Sprache nicht mächtig sind, der englischen Sprache aber schon. Es ist üblich, dass in solchen Fällen die notarielle Gründungsurkunde zweisprachig abgefasst wird. Der Unternehmensgründer versteht nur die englische Urkunde, und daher ist es sinnvoll für RENOs diese auch zu verstehen. Lesen Sie beide Fassungen durch – alle Namen und Ortsangaben sind frei erfunden. Hier befassen wir uns mit Teil 1 der Gründungsurkunde und fahren im nächsten Heft mit Teil 2 fort.
Nur Online: Vokabeln zum Text
Die passenden Vokabeln finden Sie unter KIEHL CAAAH-32430.
Lesen Sie die deutsche und englische Fassung dieses Dokuments
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DEUTSCH
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ENGLISCH
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Errichtung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
| Formation of an „Unternehmergesellschaft“ Company (with Limited Liability)
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Heute, am fünfundzwanzigsten Oktober 2019 | On this day, the twenty fifth of October 2019 |
sind vor mir, | Before me |
Dr. Manfred Kirchner,
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Dr Manfred Kirchner,
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Notar in Heidelberg, | Notary Public in Heidelberg, |
in der Geschäftsstelle in 69115 Heidelberg, Alte Schlossstr. 3/III: anwesend: | appear at the offices of 69115... |