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Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Hotellerie
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) finden in der Hotellerie (Hotel-AGB) seit langem Verwendung. Die Hotellerie, worunter nationale und internationale Hotelketten, Einzelhotels, sonstige Beherbergungsbetriebe, auch mit gastronomischen Einrichtungen, gefaßt werden, stellt einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar. Das Umsatzvolumen im Gastgewerbe in den alten Bundesländern machte 1993 ca. 88,8 DM Milliarden aus; davon entfielen ca. 27 DM Milliarden auf die Beherbergungsunternehmen. Die Beherbergungskapazität betrug im gesamten Bundesgebiet 1993 insg. ca. 2 167 000 Betten; das Gastgewerbe verfügte 1993 in den alten Bundesländern über rund 1 Mio. Beschäftigte. Das durch diese Zahlen in seiner wirtschaftlichen Bedeutung anschaulich skizzierte Beherbergungsgewerbe legt in zunehmendem Maß der Leistungserbringung AGB zugrunde (Zahlenmaterial vom deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), Daten - Fakten - Tendenzen, Das Gastgewerbe im Zahlenspiegel vom 28. 3. 1994).
Die Hotelleistungen erfassen im wesentlichen die Gewährung von Hotelzimmern (sog. Logis-Bereich), von Veranstaltungs-, Tagungs-, Konferenzräumen und sonstigen Hoteleinrichtungen zum zeitwei...