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Der Hardware-Vertrag
Zeitschriften: Computer und Recht (CR); Online; Computerwoche.
I. Thematische Abgrenzung und Einleitung
Der Beitrag knüpft inhaltlich an die Darstellung der allgemeinen Vertragsrechtsprobleme des EDV-Anwenders () an. Während dort die allgemeinen, d. h. die in mehr oder weniger allen EDV-Verträgen relevanten Rechtsaspekte Gegenstand der Untersuchung waren, geht es jetzt um die typischen Rechtsprobleme, die in der Praxis die einzelnen Phasen (vorvertragliches Stadium, Erfüllung und Gewährleistung, Vertragsbeendigung) der marktüblichen EDV-Verträge mit hardwarebezogenem Inhalt (Kauf, Miete, Leasing, Wartung) begleiten. Die unvermeidbaren technischen Grundbegriffe werden als bekannt vorausgesetzt.
Nahezu alle EDV-Verträge sind in ihren wesentlichen juristischen Dimensionen i. d. R. durch allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Anbieter geprägt; individuelle Aushandlungen bilden die Ausnahme. Zwar weisen die AGB der Anbieter punktuelle Abweichungen auf, dennoch ergibt sich wegen der weitgehend homogenen Interessenlage ein im wesentlichen einheitliches Bild, so daß die nachstehende Ausführung exemplarisch auf typische Klauseln verweisen kan...