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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Zuwendungen einer Schweizer Stiftung (Schenkungsteuer)
(1) Zuwendungen einer ausländischen Stiftung sind nur dann nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG steuerbar, wenn sie eindeutig gegen den Satzungszweck verstoßen. (2) Zwischenberechtigter i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 2 ErbStG ist, wer unabhängig von einem konkreten Ausschüttungsbeschluss über Rechte an dem Vermögen und/oder den Erträgen der S. 838Vermögensmasse ausländischen Rechts verfügt. Der Zuwendungsempfänger, der keinen Anspruch auf Zuwendungen besitzt, gehört nicht dazu.
(1) Die Klägerin ist eine 2008 errichtete Familienstiftung i. S. der Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz in der Schweiz. Die Stiftung verfolgt nach ihrer Stiftungsurkunde keinerlei wirtschaftliche Zwecke, sondern die Zwecke einer Familienstiftung gem. Art. 335 ZGB. Sie soll Angehörige einer Familie zum...