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FG Münster Urteil v. - 5 K 371/19 E

Gesetze: EStG § 34 Abs 1, Abs 2 Nr 4

Einkommensteuer

Nachzahlung Erwerbsminderungsrente, Fünftelregelung

Leitsatz

Auf die Nachzahlung einer Erwerbsminderungsrente durch die Deutschen Rentenversicherung (DRV), die sich auf zwei Veranlagungszeiträume bezieht, ist die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 EStG (Fünftelregelung) nicht anzuwenden, wenn sich die Vergütung auf einen Zeitraum von weniger als zwölf Monaten erstreckt.

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 2646 Nr. 45
DStR 2020 S. 8 Nr. 1
DStRE 2020 S. 139 Nr. 3
GStB 2020 S. 2 Nr. 1
KÖSDI 2019 S. 21513 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2020 S. 290
StB 2019 S. 362 Nr. 12
AAAAH-33621

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