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NWB Nr. 45 vom

Update Reform der Grundsteuer (II)

Dirk Eisele

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am den von den Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts in leicht modifizierter Version sowie den von den vorgenannten Koalitionsfraktionen initiierten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung in stark erweiterter Fassung zur optionalen Einräumung einer Grundsteuer C angenommen. Indes hat der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 72, 105 sowie 125b GG), u. a. zur Verankerung einer Länderöffnungsklausel im Wege der Abweichungsgesetzgebung sowie zur Festschreibung der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Grundsteuer, mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit unverändert den Bundestag passiert.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

[i]Abgrenzung des luf Vermögens vom Grundvermögen in Sonderfällen konkretisiert Bewertungsrecht: Zur Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen in Sonderfällen wurde in § 233 Abs. 1 BewG n. F. eine präzisierende Fassung verankert. Dienen demnach im Umgriff einer Windenergieanlage Flächen einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, sind die Standortflächen der Windenergieanlage un...