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NWB Nr. 45 vom Seite 3274

Verdeckte Gewinnausschüttung durch Organschaft

Doppeltes Risiko bei der Haftungsinanspruchnahme durch neue BFH-Rechtsprechung

Dr. Fabian Schmitz-Herscheidt

[i]Pagel/Tetzlaff, Organschaft, Grundlagen, NWB EAAAE-28096 Der BFH hatte jüngst die Gelegenheit, zu einer verdeckten Gewinnausschüttung bei einem Organschaftsverhältnis Stellung zu nehmen (, NWB KAAAH-11888). Anlass war die Inanspruchnahme einer Organgesellschaft für Steuern des Organträgers gem. § 73 AO. Durch die neue Rechtsprechung zeichnet sich ein doppeltes Risiko für die Organgesellschaft im Falle einer Haftung ab. Denn die Organgesellschaft ist nicht nur durch die Haftung in Anspruch genommen, sondern kann ihren Aufwand unter Umständen nicht steuermindernd geltend machen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Praxisbeispiel aus der aktuellen Rechtsprechung

[i]BFH, Urteil v. 24.10.2018 - I R 78/16, NWB KAAAH-11888 Zwischen einer Organträgerin (AG) und einer Organgesellschaft (GmbH) bestand ein körperschaftsteuerliches Organschaftsverhältnis bis zum . Über das Vermögen der Organträgerin wurde im Jahr 2009 das Insolvenzverfahren eröffnet. Das Finanzamt nahm die frühere Organgesellschaft in Haftung gem. § 73 AO, nachdem die Organträgerin nicht alle Steuern aus der organschaftlichen Zeit gezahlt hatte und nun insolvent war.

[i]Bildung einer Rückstellung wegen drohender HaftungsinanspruchnahmeBereits im Jahr 2009 teilte das zuständige Finanzamt der Organgesells...