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Das Transparenz- und Publizitätsgesetz
Ein weiterer Schritt in der Reform des Aktien- und Bilanzrechts
I. Einführung und Entwicklungsgeschichte
Am ist nach einer intensiven Vorbereitungsphase das Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zu Transparenz und Publizität (TransPuG), v. (BGBl 2002 I S. 2681) in Kraft getreten, das eine den internationalen Standards angepasste Unternehmensführung und -kontrolle sicherstellen soll. Erhöhte Transparenz für den Anleger, verbesserte Kontrollmechanismen, Deregulierungen und die Anpassung veralteter Mechanismen des Aktiengesetzes an moderne Kommunikationsmethoden sind die Instrumente zur Stärkung der Konkurrenzfähigkeit des deutschen Kapitalmarkts.
Das TransPuG versteht sich als Fortführung des KonTraG, des NaStraG und ERJuKoG sowie der FinanzmarktförderungsG der letzten zehn Jahre zur Modernisierung der Kapitalmärkte.
Die Entwicklung wird mit dem jetzigen Reformvorhaben nicht zum Abschluss kommen, zieht man in Betracht, dass die EU bis Ende 2004 eine einheitliche Prospektrichtlinie, eine Marktmissbrauchsrichtlinie und eine Novelle der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie von 1993 in nationales Recht umgesetzt sehen will. Ab 2005 sollen zusätzlich weltweit einheitliche Standards für die ris...