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Rechtsdienstleistung | Unzulässiger Smartlaw-Vertragsgenerator
Das „Smartlaw“-Angebot eines Verlags, Rechtsuchenden (Endnutzern) „Rechtsdokumente in Anwaltsqualität“ per Computer zu liefern, stellt eine unzulässige Rechtsdienstleistung dar und verstößt deshalb gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
Die Klage hatte die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg angestrengt. Das Gericht bestätigt die Rechtsauffassung der Kammer und meint, dass ein „Vertragsgenerator“ nicht von Unternehmen betrieben werden dürfe, die nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassen oder sonst nach dem RDG legitimiert seien. Dies soll auch dann gelten, wenn das Unternehmen in seine AGB aufnimmt, dass es keine Rechtsberatung liefere, sondern (nur) ein [i]Zur Tax Law Clinic Günther/Grupe, NWB 40/2019 S. 2954Verlagserzeugnis; denn die Kundschaft verstehe nicht, dass sie selbst auf der Grundl...