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FG Baden-Württemberg 04.07.2019 1 K 1384/19, NWB 44/2019 S. 3195

Einkommensteuer | Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen umfasst Aufwendungen für statische Berechnung

Mit Urteil v.  hat das FG Baden-Württemberg entschieden, dass die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen auch die Aufwendungen für eine statische Berechnung, die zur Durchführung der Handwerkerleistungen erforderlich ist, umfasst.

Anmerkung:

Die verheirateten Kläger sind jeweils zur Hälfte Miteigentümer eines selbst genutzten Hauses. Schadhafte Holzstützen wurden durch Stahlstützen ersetzt. Hierzu beauftragten die Kläger einen Handwerker. Nach dessen Ansicht war eine vorherige statische Berechnung unbedingt erforderlich. Hierzu fand eine Besprechung vor Ort und Inaugenscheinnahme des Hauses statt. Die Kläger machten u. a. für die statische Berechnung die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen geltend. Diese sei eine unselbständige, untrennbar m...