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BFH 10.04.2019 I R 20/16, NWB 44/2019 S. 3193

Körperschaftsteuer | Ertrag aus Währungskurssicherungsgeschäft erhöht steuerfreien Veräußerungsgewinn aus Anteilsverkauf

Bei der Bemessung des nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfreien Veräußerungsgewinns aus einem in Fremdwährung abgewickelten Anteilsverkauf ist der Ertrag aus einem Devisentermingeschäft, das der Veräußerer vor der Veräußerung zum Zweck der Minimierung des Währungskursrisikos in Bezug auf den Veräußerungserlös abgeschlossen hat, laut als Bestandteil des Veräußerungspreises i. S. des § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG gewinnerhöhend zu berücksichtigen (Abgrenzung zum , NWB RAAAC-87372).

Einordnung:

Damit ist geklärt, dass nach dem Verständnis des Senats im Fall von Anteilsveräußerungen auf Fremdwährungsbasis Gewinne ebenso wie Verluste aus Devisenkurssicherungsgeschäften in die Ermittlung des nach § 8b Abs. 2 KStG steuerfreien Veräußerungsgewinns einzubeziehen sind, ...