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Körperschaftsteuer | Ertrag aus Währungskurssicherungsgeschäft erhöht steuerfreien Veräußerungsgewinn aus Anteilsverkauf
Bei der Bemessung des nach
§ 8b Abs. 2
Satz 1 KStG steuerfreien Veräußerungsgewinns aus einem in
Fremdwährung abgewickelten Anteilsverkauf ist der Ertrag aus einem
Devisentermingeschäft, das der Veräußerer vor der Veräußerung zum Zweck der
Minimierung des Währungskursrisikos in Bezug auf den Veräußerungserlös
abgeschlossen hat, laut
als
Bestandteil des Veräußerungspreises i. S. des
§ 8b Abs. 2
Satz 2 KStG gewinnerhöhend zu berücksichtigen (Abgrenzung
zum
,
NWB RAAAC-87372).
Damit ist geklärt, dass nach dem Verständnis des Senats im Fall von Anteilsveräußerungen auf Fremdwährungsbasis Gewinne ebenso wie Verluste aus Devisenkurssicherungsgeschäften in die Ermittlung des nach § 8b Abs. 2 KStG steuerfreien Veräußerungsgewinns einzubeziehen sind, ...