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NWB BB 11/2019 S. 324

Sachbezugswerte: Voraussichtliche Zahlen für 2020 liegen vor

Sachbezugswerte sind Einkünfte, die nicht als Geldleistung gewährt werden und damit nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zählen. Sie werden z. B. für Wohnen, Kleidung oder Verpflegung gezahlt. Die Höhe der Sachbezugswerte wird jährlich geprüft und neu festgesetzt; aktuell wurden die voraussichtlichen Werte für 2020 veröffentlicht. Mehr Informationen unter http://go.nwb.de/91zfb.