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Abfärbetheorie bei Beteiligungseinkünften
Zugleich Anmerkungen zum
Nach dem besteht bei der Abfärbung von gewerblichen Beteiligungseinkünften aus einer gewerblich tätigen Tochter-Personengesellschaft keine Geringfügigkeitsgrenze. Damit werden sämtliche Einkünfte der beteiligten Ober-Personengesellschaft nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG in Einkünfte aus Gewerbebetrieb auch bei geringfügigen Beteiligungseinkünften umqualifiziert. Allerdings unterliegen die umqualifizierten Einkünfte gemäß BFH nicht der Gewerbesteuer, da die Ober-Personengesellschaft kein Gewerbebetrieb sei.
Welche Konsequenzen hat die Abfärbetheorie einkommensteuerlich?
Welche Konsequenzen hat die Abfärbetheorie gewerbesteuerlich?
In welchen Fällen gilt für die Abfärbetheorie eine Bagatellgrenze?
I. Einleitung
[i]Bolik, Abfärbung bei
gewerblichen Beteiligungseinkünften, StuB 18/2019 S. 717
NWB NAAAH-30400
Nürnberg, Keine Bagatellgrenze der Abfärbewirkung sowie die
gewerbesteuerliche Einschränkung bei Beteiligungseinkünften einer
Personengesellschaft, NWB 34/2019 S. 2472
NWB DAAAH-28005
Für die einkommensteuerliche Bestimmung von Einkünften aus
Gewerbebetrieb ist § 15 Abs. 1 EStG die zentrale Norm. § 15 Abs. 1 EStG
definiert im Kern drei Fälle von Einkünften aus
Gewerbebetrieb:
Einkünfte aus gewerblichen Einzelunternehmen,
Einkünfte eines Mitunternehmers aus einer gewerblich tätigen Personengesellschaft und
Einkünfte des persönlich haften...