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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 SO 4668/15

Gesetze: SGG § 55; SGB 12 § 53; SGB 12 § 54 Abs. 3; SGB 12 § 57; SGB 12 § 61; SGB 12 § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SGB 12 § 63b Abs. 4; SGB 12 § 64f; SGB 9 § 29; UN-BRK Art. 19

Leitsatz

Leitsatz:

1. Eine zur Feststellungsklage berechtigende Wiederholungsgefahr kann nur hinsichtlich des geltenden, nicht aber in Bezug auf außer Kraft getretenes Recht vorliegen.

2. Im Rahmen des sog. Arbeitgebermodells (§ 63b Abs. 4, § 64f Abs. 3 SGB XII) kann der Pflegebedürftige nur besondere Pflegekräfte beschäftigen; die Beschäftigung von pflegenden Angehörigen ist nicht möglich.

3. Art 19 UN-Behindertenrechtskonvention (juris: UNBehRÜbk) begründet keinen subjektiven Anspruch des behinderten Menschen auf Gewährung von Sozialleistungen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
LAAAH-33075

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