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BBK Nr. 21 vom

Warenbewegungen über ein Konsignationslager

Karl-Hermann Eckert

Grenzüberschreitende Warenlieferungen im Zusammenhang mit einem Konsignationslager sind nicht einheitlich geregelt. Es kann sich sowohl um eine Lieferung als auch um ein rechtsgeschäftsloses Verbringen und eine zeitlich nachgelagerte Lieferung handeln. Der Beitrag stellt die Grundsätze der möglichen Sachverhalte und die umsatzsteuerrechtlichen Auswirkungen dar. Ein Ausblick auf die Regelungen ab rundet ihn ab.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Begriff des Konsignationslagers

Ein Konsignationslager ist ein Warenlager eines Lieferanten oder eines Dienstleisters, das sich in der Nähe des Kunden (Abnehmers) befindet und aus dem der Abnehmer bei Bedarf Waren eines Lieferanten entnehmen kann. Die Ware verbleibt so lange im Eigentum des Lieferanten, bis der Kunde sie aus dem Lager entnimmt.

II. Umsatzsteuerrechtliche Grundsätze

Aufgrund zweier Urteile des BFH, die von der Finanzverwaltung nunmehr in den UStAE übernommen wurden, ist das „Verbringen“ von Waren in ein Konsignationslager dann kein innergemeinschaftliches Verbringen mehr, wenn der Abnehmer bei Beginn der Beförderung oder Versendung bereits verbindlich feststeht. Unschädlich ist, wenn die Ware auf Veranlassung des ...