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Die Nichtzulassungsbeschwerde zum BFH als Regressfalle
Klare Worte zur rechten Zeit bewahren vor unrealistischen Mandantenwünschen und Haftung
Der Bundesfinanzhof (BFH) entscheidet jedes Jahr über rd. 1.200 Nichtzulassungsbeschwerden (NZB). Davon werden weit weniger als 10 % von der Finanzverwaltung eingereicht. Die von den Steuerpflichtigen betriebenen Verfahren haben nur zu einem geringen Anteil Erfolg: 2017 waren es 13 % und in 2018 lediglich 12 %. [i]Nacke, NWB 27/2016 S. 2054Knapp die Hälfte der Rechtsmittel wird vom BFH mit recht deutlicher Kritik an den Ausführungen des Beschwerdeführers als unzulässig verworfen. Dies ist für den Prozessbevollmächtigten nicht nur unschön und mit einem gewissen Reputationsverlust verbunden, sondern kann – auch bei einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung des Mandanten – zu seiner Inanspruchnahme für die (nutzlos) aufgewendeten Verfahrenskosten führen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Ein Blick in die Realität der Revisionszulassung
[i]Seit Jahren keine wesentliche VeränderungObgleich sich sowohl in der Judikatur des BFH als auch in der Literatur zahlreiche Hinweise und Formulierungsbeispiele finden, denen entnommen werden kann, was für eine erfolgversprechende NZB vom Beschwerdeführer vorzutragen ist, gelingt es nur selten die – bekanntermaßen – hohen Hürden für eine Revisionszul...