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NWB Nr. 44 vom

Erwägenswerte Vorschläge zur Änderung des WEG-Rechts

Johannes Hofele

Seit der letzten Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) sind zwölf Jahre vergangen. Für die anstehende neue Reform hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Änderungsvorschläge erarbeitet und ihren Abschlussbericht vorgelegt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Äußerungen der Arbeitsgruppe zu den politisch vereinbarten Reformzielen

In Bezug [i]Gesellschaftsrechtliches Modellauf die politisch vereinbarten Reformziele bleibt die Arbeitsgruppe eher vage und verweist auf die vorliegenden Diskussionsentwürfe. Allerdings schlägt sie vor, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Trägerin der gesamten Verwaltung auszugestalten, die durch ihre Organe handelt, mithin die Versammlung der Wohnungseigentümer als Willensbildungsorgan und der Verwalter als Vertretungsorgan. Hierbei handelt es sich also um eine Art Gesellschaftsmodell.

Grundbuchbezogene Fragen, Begründung der Gemeinschaft, Sondereigentum

Es soll eine Pflicht zur Eintragung vereinbarungsändernder Beschlüsse geben.

[i]Ein-Personen- GemeinschaftBei der Teilung nach § 8 WEG soll die Gemeinschaft bereits mit Anlegung der Wohnungsgrundbücher als sog. Ein-Personen-Gemeinschaft entstehen.

[i]Sondereigentumsfähigkeit von StellplätzenAn Stellplätzen (Garage und/oder Freifläche) soll eigenständiges Sondereigentum begründet werden können; auch so...