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NWB Nr. 17 vom Seite 1363 Fach 18 Seite 3585

Die Partenreederei

von Rechtsanwalt Dr. Björn-Axel Dißars, Hamburg, und Rechtsanwalt Dr. Ulf-Christian Dißars, Hamburg/Aumühle

I. Einleitung

Die Partenreederei ist zuweilen als eine überholte, ja archaische Rechtsform bezeichnet worden. Und tatsächlich spielt in der Praxis der Beteiligung an Seeschiffen die sog. Ein-Schiff-KG eine wesentlich bedeutsamere Rolle. Gleichwohl sollte die Partenreederei von ihrer Bedeutung her nicht unterschätzt werden. Ein nicht zu vernachlässigender Teil der unter deutscher Flagge fahrenden Seeschiffe wird in dieser Gesellschaftsform betrieben. Für steuerliche Berater ist es deshalb erforderlich, sich mit den Grundzügen des Rechts der Partenreederei vertraut zu machen, um den Mandant informieren zu können, welche Möglichkeiten und Risiken sich bei einer Beteiligung an einer Partenreederei eröffnen. Schließlich ist gerade die Beteiligung an einem Seeschiff im deutschen Steuerrecht immer noch geradezu als eine klassische Möglichkeit der steuerlichen Gestaltung anzusehen, da so Verluste erzielt werden, die der Steuerpflichtige mit positiven Einkünften im Rahmen des vertikalen Verlustausgleichs verrechnen kann, um auf diese Weise seine persönliche Steuerbelastung zu vermindern.

Im nachfolgenden werden deshalb zunächst die handelsrechtlichen Grundl...