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BFH | Keine Teilwertzuschreibung auf Verpflichtung aus Umtauschanleihe bei Deckungsbestand
(1) Wird bei Umtauschanleihen die Option auf Aktienlieferung durch den Anleihegläubiger ausgeübt, ist die Anleiheverbindlichkeit gegen den Buchwert der abgegebenen Aktien auszubuchen. Sofern der Ansatz der Anleiheverbindlichkeit den Buchwert der Aktien übersteigt, entsteht ein Gewinn, der § 8b Abs. 2 KStG unterfällt. (2) Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 8b Abs. 2 KStG kann die Anleiheverbindlichkeit wegen § 5 Abs. 1a EStG nicht mit einem über dem Nennwert liegenden Teilwert berücksichtigt werden, wenn in der Handelsbilanz eine Bewertungseinheit zwischen der Anleiheverbindlichkeit und im Bestand der Anleiheschuldnerin gehaltenen Aktien gebildet wurde.
Die Klägerin [i]Steuerbilanzielle Behandlung einer vorzeitig gekündigten Umtauschanleihe ermöglicht keinen steuerfreien Gewinn aus der Aktienübertragunghatte Mitte 2004 eine Umtauschanleihe in Form einer niedrig verzinsten Hybridanleihe mit dreijähriger Laufzeit ausgegeben. Im J...