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Abzinsung von unverzinslichen Langfristdarlehen
(1) Vertragsbeziehungen zwischen verschwägerten Personen unterliegen als Angehörigenverträge einer Fremdvergleichskontrolle. (2) Eine rückwirkend auf den Vertragsbeginn vereinbarte Verzinsung eines zunächst unverzinslich gewährten Darlehens ist (bilanz-)steuerrechtlich unbeachtlich, sofern diese Vereinbarung erst nach dem Bilanzstichtag getroffen wird. (3) Gegen die Höhe des Abzinsungszinssatzes für unverzinsliche Verbindlichkeiten gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG bestehen für das Jahr 2010 keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG; Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 GG).
(1) Im Urteilsfall muss das FG jetzt u. a. nochmals prüfen, ob das einer Einzelunternehmerin im Jahr 2010 von ihrem Schwager für betriebliche Zwecke zunächst zinslos gewährte Darlehen unter Gesamtwür...