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StuB 20/2019 S. 803

SE: Zusammensetzung des Aufsichtsrats im Statusverfahren

Wenn vor der Eintragung einer durch formwechselnde Umwandlung gegründeten, dualistisch aufgebauten Europäischen Gesellschaft (SE) in das Handelsregister ein Statusverfahren eingeleitet worden ist, richtet sich die in diesem Verfahren festzulegende Zusammensetzung des Aufsichtsorgans der SE bei Anwendbarkeit der Auffangregelung über die Mitbestimmung kraft Gesetzes (§§ 34 ff. SE-BeteiligungsG – SEBG) danach, wie der Aufsichtsrat vor der Umwandlung nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften richtigerweise zusammenzusetzen war ( NWB OAAAH-29582).

Praxishinweise

Die Beteiligten streiten über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats einer ursprünglichen Aktiengesellschaft deutschen Rechts, die in eine Societas Europaea (SE) umgewandelt worden ist. Die Mitbes...