Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 10-11 | Dienstwagen: Nutzungsverbot für Dritte schützt nicht vor mehrfacher Anwendung der 1 %-Regelung

Kann ein Arbeitnehmer mehrere Dienstwagen nutzen, ist der geldwerte Vorteil für jedes Fahrzeug zu ermitteln. Wie der BFH jüngst klargestellt hat, gilt dies auch dann, wenn es einem Arbeitnehmer arbeitsvertraglich verboten ist, die ihm überlassenen Fahrzeuge einem Dritten zu überlassen. Die Verwaltung ist zwar nicht ganz so streng wie der BFH, wer die ungünstige 1 %-Regelung aber sicher vermeiden will, muss für alle Kfz, die auch privat genutzt werden dürfen, ein Fahrtenbuch führen.

Die Besteuerung des Privatanteils bei einem Dienstwagen ist ja ein heikles Thema. Immer wieder gibt es oberschlaue Mandanten, die meinen, um die 1 % -Regelung herumzukommen. Beispielsweise, indem ein Nutzungsverbot vereinbart wird. Nur selten spielt das Finanzamt dabei aber mit. Eine kürzlich veröffentlichte NV-Entscheidung des Bundesfinanzhofs gibt Anlass, daran zu erinnern: Bei der Überlassung mehrerer Dienstwagen ist der geldwerte Vorteil nach der Rechtsprechung des höchsten deutschen Steuergerichts für jedes einzelne Fahrzeug nach der 1 %-Methode zu ermitteln, wenn nicht für alle Wagen Fahrtenbücher geführt werden.

Redaktioneller Hinweis:

Richtig muss es heißen: Bei der Überlassung mehrerer D...