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Track 04-06 | Gewerbesteuer: Keine erweiterte Kürzung bei Überlassung von Betriebsvorrichtungen
Eine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags scheidet laut BFH aus, wenn eine grundbesitzverwaltende GmbH neben einem Gebäude Betriebsvorrichtungen mitvermietet. Die reine Kfz-Überlassung an Gesellschafter und Mitunternehmer zu privaten Zwecken ist keine schädliche Tätigkeit. Das Halten einer Beteiligung an einer gewerblich geprägten, grundstücksverwaltenden Personengesellschaft verstößt hingegen nach einem aktuellen Urteil des BFH gegen das Ausschließlichkeitsgebot.
Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zur Gewerbesteuer machen heute den Anfang. Bei dem ersten Urteil, das wir für Sie ausgewählt haben, geht es um die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksunternehmen. Mit diesem Thema haben wir uns ja zuletzt häufiger mal befasst . Aktuell musste der BFH klären: Schließt bereits die geringfügige Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen und Inventar die Anwendung der Kürzungsvorschrift aus?
Ihren Mandanten erklären Sie den Hintergrund am besten so: Die erweiterte Kürzung für Grundbesitz entlastet vermögensverwaltende Unternehmen, wenn diese nur kraft ihrer Rechtsform gewerbliche Einkünfte erzielen. Es profitieren h...