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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 24 | Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit: Fahrten von Profisportlern im Mannschaftsbus sind begünstigt

Profi-Sportmannschaften reisen zu Auswärtsterminen regelmäßig in Mannschaftsbussen an. Das FG Düsseldorf hat aktuell entschieden, dass die Fahrzeiten im Mannschaftsbus zur Arbeitszeit der Sportler und Betreuer gehören. Zahlt ihr Arbeitgeber für die Beförderungszeiten einen Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, ist dieser steuerfrei. Ob die Reisezeit als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes anzusehen ist, spiele dabei keine Rolle.

Wie es der Zufall will, ist beim Bundesfinanzhof noch ein weiteres interessantes Verfahren anhängig – zur Steuerbefreiung von Zuschlägen für die Arbeit an Sonntagen, Feiertagen sowie in der Nacht.

Stellen Sie sich doch bitte vor, Sie wären Profi-Fußballer oder Profi-Fußballerin. Am Sonntagabend absolvieren Sie mit Ihrer Mannschaft ein wichtiges Auswärtsspiel bei einem Konkurrenten um die Meisterschaft. Sie erreichen ein respektables Unentschieden. Dann geht es frisch geduscht mit dem luxuriösen Mannschaftsbus auf die fünfstündige Heimreise. Sie wären zwar lieber mit Ihrem Porsche gefahren, das ist Ihnen aber vertraglich nicht erlaubt. Macht aber auch nichts. Der Trainer genehmigt zwei Bierchen, Sie essen eine Kleinigkeit, schauen ein we...