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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 22 | Körperschaftsteuer: Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei Pension plus Geschäftsführervergütung

Pensionszahlungen an einen beherrschenden Gesellschafter, der daneben als Geschäftsführer tätig ist und hierfür ein Gehalt bezieht, stellen nach einem für die Praxis sehr relevanten Urteil des FG Münster nicht zwingend eine verdeckte Gewinnausschüttung dar. Im Streitfall war der Fremdvergleich nach Auffassung der Steuerrichter gewahrt und die Zahlung des Gehaltes neben den Pensionsleistungen nicht als gesellschaftlich veranlasst anzusehen. Das letzte Wort hat der BFH.

Interessante schwebende Prozesse haben wir zum Abschluss dieser Ausgabe für Sie ausgewählt. Von großer praktischer Bedeutung ist ein Revisionsverfahren zur Körperschaftsteuer. Das FG Münster hat nämlich in erster Instanz ein bemerkenswertes Urteil gefällt. Pensionszahlungen an einen beherrschenden Gesellschafter, der daneben als Geschäftsführer tätig ist und hierfür ein Gehalt bezieht, stellen demnach nicht zwingend eine verdeckte Gewinnausschüttung dar.

Im Streitfall war der Alleingesellschafter einer GmbH zum Geschäftsführer bestellt. Nach seiner Abberufung aus Altersgründen erhielt er von der GmbH auf der Grundlage einer Pensionszusage monatliche Pensionszahlungen. Ein Jahr nach dem Ende der Dienstzeit wurde der Pen...